Leitthema (2021)

11. Mai 2021

Kinderrechte in der EJBL

Kinderrechte sind auch immer Rechte für Jugendliche und junge Erwachsene in unserer Einrichtung. 2011 wurden in einem breit angelegten Partizipationsprozess die Kinderrechte innerhalb der EJBL bearbeitet. Aus diesem Prozess mit den Kindern, Jugendlichen und Mitarbeitenden sind der Rechtekatalog und der Gruppensprecherrat entstanden.

Die Diakonie RWL hat bei der Stiftung Mensch einen Antrag auf Förderung zur „Entwicklung einer Kinderrechte App“ gestellt. Die EJBL wurde im März 2021 von der Diakonie RWL angefragt, an der Vorphase der „Entwicklung einer Kinderrechte App“ teilzunehmen. Die Vorphase gliederte sich in zwei Workshops – einen für Jugendliche und junge Erwachsene aus unserer Einrichtung und einen weiteren mit Fachkräften aus dem Gebiet der Diakonie RWL. Beide Workshops wurden durchgeführt von Nicole Knuth – Fachhochschule Dortmund -, Remi Stork – Fachhochschule Münster -, Gernot Bauer – beemo GmbH – und von Kerstin Schwabl – Diakonie RWL. Beide Workshops wurden in einem Dreischritt durchgeführt – einer Kritikphase, wie Kinderechte innerhalb der Einrichtung umgesetzt werden – einer Wunschphase, wie sich die Jugendlichen eine Beteiligung bei den Kinderrechten wünschen und einer Entwicklungsphase, wie sich eine Kinderrechte-App umsetzten lässt.

Die Jugendlichen aus unserer Einrichtung haben sich aus sechs Wohngruppen zusammengesetzt und waren teilweise auch Gruppensprecher*innen. Sie haben an dem Workshop – der aufgrund der aktuellen Pandemiesituation digital von 10.00h – 16.30h durchgeführt wurde – sehr gut mitgemacht und sich rege beteiligt. Besonders in der Ideenphase haben sich die Jugendlichen stark eingebracht und sind vor Ideen übergeschäumt. An dieser Stelle nochmals einen herzlichen Dank an die acht teilnehmenden Jugendlichen und die unterstützenden Pädagog*innen im Hintergrund. Besonders spannend war die Vorstellung der Möglichkeiten von Augmented Reality in der zukünftigen App. Durch die App können nochmals weitere Zugänge zu den Kinderrechten für die Jugendlichen geschaffen werden. Ein Rechtekatalog ist sicherlich weiterhin nötig, aber eine App könnte den Zugang, die Beteiligungsmöglichkeiten und das Beschwerdemanagement sicherlich erweitern und bereichern.

Der Kinderrechte-Ansatz in pädagogischen Einrichtungen basiert auf einer systematischen Analyse der Umsetzung der Kinderrechte in Leitbildern, in Konzepten und im Alltag. Er problematisiert die einseitige Fokussierung auf Bedürfnisse und Entwicklungsherausforderungen der Kinder und Jugendlichen. Die Erziehung orientiert sich an situativen Einschätzungen im Einzelfall. Die Kinderrechte gelten für alle und sind verbindlich zu garantieren. Die Erziehung tendiert zur Einseitigkeit und Übertreibung. Die Kinderrechte begrenzen die Macht und den Einfluss der Erwachsenen. Erziehung bedeutet im Rahmen des Kinderrechte-Ansatzes die gemeinsame Suche nach Lösungen, die Rechte und Bedürfnisse aller am Erziehungsprozess Beteiligten zu berücksichtigen. Die Kinderrechte sind immer eng verknüpft mit den Themen Partizipation und Beschwerdemöglichkeiten. Eine Konkretisierung auf den Alltag der Kinder und Jugendlichen ist dann im nächsten Schritt notwendig.

https://www.evangelische-jugendhilfe-bergisch-land.de/wir/partizipation/kinderrechte/

Die Kinderrechte werden aller Voraussicht nach im Sommer ins Grundgesetz aufgenommen. Dies ist ein wichtiger Schritt für die Kinder, Jugendlichen und Eltern, da dadurch die Rechte der Kinder grundsätzlich gestärkt werden.

Ergänzt wird Art. 6 Absatz 2: “Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einschließlich ihres Rechts auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sind zu achten und zu schützen. Das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen. Der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör ist zu wahren. Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt.”

https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/kinderrechte-ins-grundgesetz-1840968

Die Kinderrechte stellen die Grundlage dar, die Kinder, Jugendlichen und Eltern an der Erziehung zu beteiligen. Dies ist auch ein Aushandlungsprozess in der Erziehung auf der Grundlage der Kinderrechte. Kinderrechte müssen in konkretes Handeln umgesetzt werden. Kinderrechte bedeuten Beteiligung und Beschwerdemanagement.

Wie geht es nach der Vorphase weiter? Zum Ende der Vorphase wird der Demonstrator der Stiftung Mensch mit den Ergebnissen aus den beiden Workshops vorgestellt. Danach steht die Genehmigung der Hauptphase an. Die Hauptphase wird drei Jahre andauern, in der die App als Endprodukt vorgestellt wird. Die App soll Diakonie-weit den Einrichtungen kostenlos zur Verfügung gestellt werden. An der Hauptphase können sich sechs Einrichtungen der Diakonie RWL beteiligen.

Die EJBL hat sich als teilnehmende Einrichtung angemeldet. Allerdings werden sechs Einrichtungen aus unterschiedlichen Bereichen von 148 Einrichtungen ausgewählt.

Insgesamt waren beide Workshops für die Jugendlichen und Mitarbeitenden wertvoll, da dadurch das Thema Kinderrechte erneut in den Fokus genommen und bearbeitet wurde. Die Jugendlichen und Mitarbeitenden hatten an der Auseinandersetzung große Freude und wollen das Thema weiter bearbeiten.

29. Januar 2021

Gerechte Gemeinschaften