Hinweisgeberschutzgesetz – Ihre Möglichkeit zur Meldung von Missständen

Wir bei der Evangelischen Jugendhilfe Bergisch Land stehen für einen verantwortungsvollen und wertschätzenden Umgang mit Kindern, Jugendlichen und Familien. Offenheit, Vertrauen und Integrität sind grundlegende Werte unserer Arbeit. Deshalb bieten wir im Rahmen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) eine sichere Möglichkeit, Missstände oder Fehlverhalten zu melden.

Was bedeutet das für Sie?

Das Hinweisgeberschutzgesetz schützt Personen, die auf Verstöße hinweisen, vor Nachteilen oder Repressalien. Dadurch können mögliche Missstände frühzeitig erkannt und behoben werden – zum Wohl der uns anvertrauten jungen Menschen.

Welche Hinweise können gemeldet werden?

Meldungen können unter anderem folgende Themen betreffen:

  • Verstöße gegen den Kinderschutz (z. B. Vernachlässigung, Gewalt, unangemessenes Verhalten)
  • Unregelmäßigkeiten in der Betreuung oder Verwaltung
  • Verstöße gegen gesetzliche oder interne Vorschriften
  • Korruption, Betrug oder andere Pflichtverletzungen

Wie funktioniert die Meldung?

Um eine vertrauliche und auf Wunsch anonyme Meldung zu ermöglichen, haben wir ein sicheres Hinweisgebersystem eingerichtet. Ihre Hinweise werden sensibel und verantwortungsbewusst behandelt.

Gemeinsam für mehr Sicherheit und Transparenz

Jeder Hinweis trägt dazu bei, die Qualität unserer Arbeit zu sichern und einen geschützten Raum für Kinder und Jugendliche zu gewährleisten.

Ihre Meldung teilen Sie bitte mit über
hinweisgeber@ejbl.de
oder telefonisch bei Rainer Siekmann unter 02191 – 78 226 47