EJBL Kinderrechte

Kinderrechte

Unsere Haltung zu Kinderrechten

Wir in der EJBL gehen von der Prämisse aus, dass die Wahrung der Rechte von Kindern und Jugendlichen die Basis für ein wertschätzendes und respektvolles Zusammenleben in unseren Wohngruppen ist. Wir denken, dass Selbstbestimmung (Autonomie) als Erziehungsziel auf dem Recht zur Selbstbestimmung aufbaut. Genauso, wie in der motorischen Entwicklung von Kindern das Fallen-Können durch konkretes Hinfallen gelernt wird, werden Kinder und Jugendliche durch selbstbestimmtes Handeln zur Autonomie befähigt. Gleichzeitig ist es von besonderer Bedeutung, anzuerkennen, dass Rechte wichtig sind, um ein gutes Zusammenleben zu gestalten, damit niemand ungerecht behandelt wird. Denn ohne Rechte würde im Alltag immer nur der Stärkere gewinnen und der Schwache verlieren.

Daher haben wir alle Grundrechte, die man sich nicht erst verdienen muss. Diese Rechte gelten für jedes einzelne Kind – immer. Und meine Grundrechte verpflichten mich zu nichts. Vielmehr nehmen die Grundrechte der anderen mich in die Pflicht, mich so zu verhalten, dass die Rechte des anderen unverletzt bleiben.

Der professionelle pädagogische Umgang mit Rechten von Kindern und Jugendlichen erfordert, dass sich Kinder und Erwachsene mit ihnen auseinandersetzen. Denn wer seine Rechte nicht kennt, kann sie nur schwer wahrnehmen. Dass Kinder und Jugendliche ihre Rechte kennen und wahrnehmen, ist ein wichtiges (pädagogisches) Ziel.

Unsere Auseinandersetzung mit der UN-Kinderrechtskonvention setzt bei der Frage an, wie diese allgemeinen Rechte auf den Wohngruppen-Alltag „runtergebrochen“ werden können.

Was bedeutet beispielsweise das Persönlichkeitsrecht oder das Eigentumsrecht für eine:n Bewohner:in der EJBL ganz konkret?

Beispiele für Rechte in der Wohngruppe

  • Ich habe das Recht, meine Eltern zu sehen / treffen.
  • Ich habe das Recht, dass mir geholfen wird, wenn es mir schlecht geht.
  • Ich habe das Recht, meine Meinung einzubringen – insbesondere bei Angelegenheiten, die mich betreffen.
  • Ich habe das Recht, dass mir die Erzieher:innen in Ruhe zuhören.

 

Gruppensprecher:innen-Rat

Der Gruppensprecher:innen-Rat (GS-Rat) ist das demokratische Gremium für die Kinder und Jugendlichen der EJBL. Der Rat wird aus jeweils einer/m  Gruppensprecher:in und dessen/deren Stellvertreter:in pro Wohngruppe gebildet. Wir tagen mindestens einmal im Monat und unternehmen einen mehrtägigen jährlichen Ausflug. Generell diskutiert der GS-Rat die Belange unserer Einrichtung und fällt gruppenübergreifende Entscheidungen. Im Speziellen bedeutet dies, dass wir die Interessen der Kinder und Jugendlichen in unseren Sitzungen reflektieren, wie zum Beispiel Taschengeld-Regelungen und Ausgehzeiten, Planung von gemeinsamen Aktivitäten und Umgang mit neuen und / oder schwierigen Mitbewohner:innen.

Themenbereiche des GS-Rates sind:

  • Organisation und Gestaltung traditioneller Feste der EJBL: Weihnachtsfest, Sommerfest und internes 1. Mai-Fußball-Turnier
  • Organisation und Gestaltung von besonderen Anlässen und Festivitäten/Events: Fußball- und Völkerballturnier und politischer Abend
  • Unterstützung der Gruppen vor Ort
  • Projekte innerhalb der EJBL (ABC-Team, Beteiligungs- und Beschwerde-App JUSTY)
  • Gruppenübergreifende Freizeitgestaltung (z. B. Sommerferienprogramm)
  • Austausch mit der Leitung
  • Weiterbearbeitung und Evaluation von ‚Partizipation-Standards‘

Verfassung des Gruppensprecher:innen-Rates (PDF)

 

ABC = Anregungs- und Beschwerde-Check der EJBL

Die Idee des Anregungs- und Beschwerde-Checks (ABC) der EJBL, die die Kinder, Jugendlichen und Mitarbeitenden gemeinsam entwickelt und in unserem Gruppensprecher:innen-Rat weiterentwickelt haben, basiert auf der Grundhaltung, dass Anregungen und Beschwerden erwünscht sind, um das gemeinsame Miteinander zur Zufriedenheit aller Beteiligten gut bzw. besser gestalten zu können. Für die EJBL gilt unser ABC als ein zentrales Kinderrecht!

Unsere Ziele des ABC

  • Die ständige Verbesserung unserer Arbeitsqualität. Dazu gehören u.a. Sicherheit im Umgang mit Kritik und Offenheit in Auseinandersetzungen.
  • Kinder und Jugendliche sollen nach einer bearbeiteten Anregung oder einer Beschwerde eine positive Veränderung sehen und sich ernst genommen fühlen.